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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sportalm Scheidegg GmbH
Besucher- bzw. Nutzungsordnung / Teilnahmebedingungen für den Hochseilgarten (Stand: Februar 2022)
Einlass
- Der Hochseilgarten Scheidegg darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte bzw.fixer Buchungsbestätigung betreten werden.
- Eintrittskarten können vor Ort erworben werden. Sie sind nicht übertragbar.
- Beim Verlassen des Hochseilgartens verlieren die Eintrittskarten ihre Gültigkeit.
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren werden nur in Begleitung eines Erwachsenen eingelassen.
- Die Teilnahme ist nur mit geeigneter Ausrüstung / Kleidung gestattet.
- Kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten, vor allem Schließungen oder Teilschließungen aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse, sind leider manchmal unumgänglich.
- Der letzte Einlass erfolgt zwei Stunden vor Schließung des Hochseilgartens.
Gutscheine
- Gutscheine sind, soweit nicht anders angegeben, zwei Jahre lang gültig. Diese Frist beginnt beim Erwerb des Gutscheines.
Sicherheit
- Bei Nässe besteht im Hochseilgarten erhöhte Rutschgefahr.
- Festes Schuhwerk ist erforderlich.
- Bei Gewitter muss der Hochseilgarten sofort verlassen werden.
- Bei winterlicher Witterung besteht Rutschgefahr durch überfrierende Nässe und Schnee.
- Die Benutzung der gesamten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
- Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, vor der Teilnahme an einer Sicherheitseinschulung durch den Veranstalter teilzunehmen und bestätigt hiermit, dass über die Gefahrensituationen in Zusammenhang mit der Anlage vom Veranstalter informiert wurde.
Anforderungen an die Teilnehmer/ Ausschlussgründe
- Teilnehmer können vom Veranstalter aus wichtigem Grund nicht zugelassen bzw. vor Ort von derTeilnahme ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund ist insbesondere:
a) die nicht entsprechende gesundheitliche bzw. körperliche Verfassung des Teilnehmers;
b) ein Verhalten des Teilnehmers, die/das den Teilnehmer und/oder andere Personen gefährdet;
c) die Missachtung der Anweisungen des Veranstalters bzw. der Sicherheitsbestimmungen;
d) die unzureichende Ausrüstung/Kleidung des Teilnehmers;
e) die Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen. - Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer. Es obliegt de Teilnehmer bzw. dem Erziehungsberechtigten / der Betreuungsperson, den Gesundheitszustand des Teilnehmers vorher zu überprüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von Teilnehmern verwahrte Gegenstände.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen und/oder aufgrund höherer Gewalt (zB Schlechtwetter, Feuer etc.) oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse abzusagen bzw. einzustellen. Sollte eine Veranstaltung aus vorgenannten Gründen nicht durchgeführt werden können, kann der Teilnehmer zwischen einem Ersatztermin oder einer kostenfreien Stornierung wählen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder den Ersatz sonstiger Kosten.
- Spricht der Veranstalter den Ausschluss eines Teilnehmers gem. Pkt. 7. der Stornogebühren aus oder beendet ein Teilnehmer den Besuch vorzeitig auf eigenen Wunsch, hat dieser kein Recht auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Nicht erlaubt
- Die vorgegebenen Wege und Pfade dürfen nicht verlassen werden.
- Kinder unter 10 Jahren und/oder einer Körpergröße von 150cm dürfen den Hochseilgarten ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht betreten. Die Begleitpersonen müssen ihrer Aufsichtspflicht nachkommen.
- Gegenstände dürfen nicht geworfen werden - weder auf dem Hochseilgarten noch von diesem herunter.
- Rauchen ist nur vor der Blockhütte in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
- Hunde dürfen nicht auf das Hochseilgartengelände.
Sonstiges
- Hunde müssen außerhalb des Hochseilgartens auf dem Gelände der Sportalm Scheidegg an der Leine geführt werden. Verunreinigungen sind umgehend vom Hundebesitzer zu entfernen.
- Bild- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Geschäftsleitung.
- Anordnungen von Mitarbeitern, die der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung dienen, muss Folge geleistet werden.
- Personen, die sich schuldhaft nicht an diese Besucherordnung halten, können vom Gelände verwiesen werden.
Unsere Stornogebühren
Der Auftraggeber kann jederzeit vor Leistungsbeginn durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung (Stand 01. Februar 2022)
Bei Stornierungen seitens des Gastes bzw. bei einem Rücktritt ist dieser zur Bezahlung der folgenden Stornogebühren verpflichtet:
- Wenn Sie bis zu 90 Tage vor Reiseantritt von Ihrem gebuchten Angebot zurücktreten, berechnen wir Fixgebühren von 100 €.
- Bei Rücktritt von 90 Tagen bis 30 Tagen vor der gebuchten Veranstaltung berechnen wir 50% .
- Bei einer Stornierung von 29 Tagen bis 6 Tage vor der gebuchten Veranstaltung berechnen wir 75%.
- Bei einer Stornierungen innerhalb der letzten 6 Tage vor der gebuchten Veranstaltung berechnen wir 100%
- Bei Stornierung am Veranstaltungstag, bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise von der gebuchten Veranstalung berechnen wir 100% des Tagessatzes laut Buchungsauftrag für die nicht genossenen Aktivitäten.
- 10% Ausfallstoleranz - es kann immer wieder vorkommen, dass aus verschiedenen Gründen ein Teilnehmer kurzfristig vor der Veranstaltung ausfällt. Wenn nicht mehr als 10% der Gesamtteilnehmerzahl ausfallen, entstehen keine Stornogebühren. Bei einer höheren Ausfallsrate werden 100% Stornogebühren verrechnet.
Die Mindestteilnehmerzahl wird immer zu 100% verrechnet.
- Die Teilnahme von alkoholisierten oder unter Drogeneinfluss stehenden Gästen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Für Teilnehmer, die wegen Alkohol- und/oder Drogenkonsums von der Veranstaltung ausgeschlossen werden müssen, werden 100% Stornogebühren verrechnet.
- Regenwetter, ist kein Grund zur Stornierung der Veranstaltung - da heute fast jeder eine entsprechende Outdoorbekleidung hat und diese auch für die Outdooraktivitäten dabei haben sollte.
Sonstiges
- Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsteile sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame Bestimmung zu treffen, die dem ursprünglich angestrebten Zweck am nächsten kommt.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ist das AmtsgerichtKempten/ Allgäu.
Datenschutzerklärung
- Ihre Persönlichen Daten und / oder jene des / der in ihrer Obsorge stehenden minderjährigen Teilnehmer(s), nämlich Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer und Geburtsdatum dürfen zum Zweck der Zusendung von Angeboten und Leistungen des Veranstalters verarbeitet werden.
- Fotos, Video- und Tonaufnahmen, auf denen sie bzw. der / die in ihrer Obsorge stehenden Teilnehmer während der Veranstaltung wahrzunehmen sind, dürfen zur Veröffentlichung auf der Website und / oder in Print- und sonstigen Medien ohne Entgelt zu PR- und Werbezwecken vom Veranstalter verwendet werden.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Gerichtsstand ist Kempten/Allgäu.